Was muß
ich tun ?
Die Pflegekassen entscheiden , ob Leistungen
bei Pflegebedürftigkeit gewährt werden
können. Dies geschieht unter Berücksichtigung
des Gutachtens des Medizinischen Dienstes
der Kassen ( MDK ).
| 1. |
Stellen Sie einen Pflegeantrag
bei der Pflegekasse des Betroffenen. |
Wie gehts es weiter ?
| 2. |
Erst nach Antragstellung leitet
die Pflegekasse den Antrag an den
MDK weiter. Dieser meldet sich zur
Begutachtung bei dem Pflegebedürftigen
schriftlich mit Terminangabe. |
| 3. |
Bei der Begutachtung des MDK wird
der Pflegeaufwand ermittelt. Dieser
Zeitwert ist Grundlage der Einstufung
in die Pflegestufe 1, 2, oder 3.
|
| 4. |
Das Gutachten wird nach dem Besuchstermin
den Pflegekassen vorgelegt. Die
Pflegekasse entscheidet dann ,ob
ein Anspruch auf Leistungen aus
der Pflegeversicherung vorliegt
oder nicht. |
Dieses Verfahren zur Feststellung der
Pflegebedürftigkeit kann einige Wochen
dauern.
Bis zur Klärung des Leistungsanspruchs
tritt die Märkische Sozialstation in Vorleistung.
In der Regel werden die Kosten rückwirkend
vom Tage der Antragstellung bezahlt.
Das gleiche Verfahren wird angewandt,
wenn der Pflegbedürftige nach Anerkennung
der Pflegebedürftigkeit eine Höherstufung
beantragt, zum Beispiel von Pflegestufe
1 nach Pflegestufe 2.