Antragstellung
Was muß ich tun ?

Die Pflegekassen entscheiden , ob Leistungen bei Pflegebedürftigkeit gewährt werden können. Dies geschieht unter Berücksichtigung des Gutachtens des Medizinischen Dienstes der Kassen ( MDK ).

1.    Stellen Sie einen Pflegeantrag bei der Pflegekasse des Betroffenen.

Wie gehts es weiter ?

2.    Erst nach Antragstellung leitet die Pflegekasse den Antrag an den MDK weiter. Dieser meldet sich zur Begutachtung bei dem Pflegebedürftigen schriftlich mit Terminangabe.
3.    Bei der Begutachtung des MDK wird der Pflegeaufwand ermittelt. Dieser Zeitwert ist Grundlage der Einstufung in die Pflegestufe 1, 2, oder 3.
4.    Das Gutachten wird nach dem Besuchstermin den Pflegekassen vorgelegt. Die Pflegekasse entscheidet dann ,ob ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung vorliegt oder nicht.

Dieses Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit kann einige Wochen dauern. Bis zur Klärung des Leistungsanspruchs tritt die Märkische Sozialstation in Vorleistung. In der Regel werden die Kosten rückwirkend vom Tage der Antragstellung bezahlt.

Das gleiche Verfahren wird angewandt, wenn der Pflegbedürftige nach Anerkennung der Pflegebedürftigkeit eine Höherstufung beantragt, zum Beispiel von Pflegestufe 1 nach Pflegestufe 2.