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Behandlungspflege:
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| Die ärztliche verordnete medizinische Versorgung beinhaltet
Verrichtungen , die zur Behandlung von Krankheiten notwendig
sind. Hier kann unter Vorgabe des behandelnden Arztes die
Hilfestellung , Anleitung oder Durchführung von zum Beispiel
folgenden Behandlungspflegen sicher gestellt werden: Medikamentengabe, Verbandswechsel, Kompressionsverbände, Einläufe, Blutzuckerkontrollen, Injektionen, Blutdruckmessungen, Stoma-Versorgung, Pflege und Wechseln der Trachealkanüle, medizinische Einreibungen mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, Versorgung eines Dekubitus, Pflege von zentralen Venenkathetern und Portsystemen und Infusionstherapie zur parenteralen Ernährung, Nachsorge von ambulanten Operationen. Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel dann, wenn der Patient selbst oder ein im Haushalt lebender Angehöriger hierzu nicht in der Lage ist. |