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Familienpflege:
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| Die ärztliche verordnete Versorgung beinhaltet Verrichtungen
wie die Versorgung des Haushaltes und die Betreuung
/ Beaufsichtigung der im Haushalt lebenden Kinder, während
einer Krankheit oder eines Kuraufenthaltes des haushaltführenden
Elternteils. Die Betreuung kann von wenigen Stunden täglich bis zur vollständigen Versorgung gehen. Im Vordergrund steht das Wohl der Kinder. Die Leistungen werden von der Krankenkasse getragen, wenn ein Krankenhausaufenthalt vermieden werden kann und die Aufrechterhaltung des Haushaltes dringlich gegeben ist ( z.B. bei Risikoschwangerschaft, psychische Erkrankungen, Kuraufenthalt ). |