Grundpflege:

Voraussetzung: Kostenträger: Gesetzesgrundlage:
Die Leistungen der Grundpflege sind in Leistungskomplexe gegliedert (siehe Pflegemodule).

Diese Module umfassen Hilfen bei der Körperpflege, auch bei Bettlägrigkeit, der Nahrungszubereitung und Nahrungsaufnahme sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung.

Die Kostenübernahme erfolgt mit Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung bei der Pflegekasse, wenn der Medizinische Dienst der Kassen (MDK) eine Begutachtung vorgenommen hat und eine Einstufung in eine Pflegestufe festgestellt wurde.

Die aktuellen Preise erfragen Sie bitte unter Tel..: 02391 950 983.