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Kinderkrankenpflege:
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| Die ärztliche verordnete medizinische Versorgung beinhaltet
Verrichtungen, die zur Behandlung von Krankheiten notwendig
sind. Hier kann unter Vorgabe des behandelnden Arztes
die Hilfestellung , Anleitung oder Durchführung von zum
Beispiel folgenden Behandlungspflegen sicher gestellt
werden: Medikamentengabe, Verbandswechsel, Einläufe, Blutzuckerkontrollen, Injektionen, Blutdruck- messungen, Stoma-Versorgung, medizinische Einreibungen mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln, Nachsorge von ambulanten Operationen. Die Kostenübernahme für die Pflege des Kindes erfolgt in der Regel dann, wenn der im Haushalt lebende Angehörige hierzu nicht in der Lage ist. |