Vermeidung von Krankenhausbehandlung:

Vorraussetzung: Kostenträger: Gesetzesgrundlage:
Die ärztliche verordnete Versorgung beinhaltet die Verrichtungen von Grundpflege und Behandlungspflege. Hier werden auch die Kosten der Grundpflege von der Krankenkasse in der Regel bis zu 4 Wochen übernommen.

Die Kostenübernahme kann erfolgen, wenn Krankenhausbehandlung geboten , aber nicht durchfürbar, vermieden oder verkürzt werden kann.