|
Vermeidung von Krankenhausbehandlung:
|
| Die ärztliche verordnete Versorgung beinhaltet die Verrichtungen
von Grundpflege und Behandlungspflege. Hier werden auch die
Kosten der Grundpflege von der Krankenkasse in der Regel bis
zu 4 Wochen übernommen. Die Kostenübernahme kann erfolgen, wenn Krankenhausbehandlung geboten , aber nicht durchfürbar, vermieden oder verkürzt werden kann. |