|
Pflegebedürftigkeit
|
Wer ist pflegebedürftig
?
Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes
sind Personen, die wegen körperlicher,
geistiger oder seelischer Krankheit oder
Behinderung die gewöhnlichen und regelmäßig
wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf
des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich
für mindestens sechs Monate in erheblichem
oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.
Welcher Hilfebedarf muss
vorliegen ?
Der Hilfebedarf muss bei den Verrichtungen
des täglichen Lebens bestehen. Zum Beispiel
bei der
Welcher tägliche Zeitaufwand in der Pflege muss Vorraussetzung sein ?
Um die nötigen Pflegezeitaufwand durch
eine nicht ausgebildete Pflegeperson zu
erfüllen, wird ein wöchentlicher Tagesdurchschnitt
für folgende Pflegestufen zugrunde gelegt: