Pflegebedürftigkeit


Wer ist pflegebedürftig ?


Pflegebedürftig im Sinne des Gesetzes sind Personen, die wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen.


Welcher Hilfebedarf muss vorliegen ?


Der Hilfebedarf muss bei den Verrichtungen des täglichen Lebens bestehen. Zum Beispiel bei der

Welcher tägliche Zeitaufwand in der Pflege muss Vorraussetzung sein ?


Um die nötigen Pflegezeitaufwand durch eine nicht ausgebildete Pflegeperson zu erfüllen, wird ein wöchentlicher Tagesdurchschnitt für folgende Pflegestufen zugrunde gelegt: