Pflegehilfsmittel:

Kostenträger: Gesetzesgrundlage:
Die Pflegekassen stellen zur Erleichterung der Pflege Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Der Anspruch besteht unabhängig von der Pflegestufe und orientiert sich an dem vorliegenden Einzelfall.


Es wird unterschieden zwischen
  • zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel (z. Beispiel Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe) Kostenübernahme monatlich 31,00 €
  • technische Pflegehilfsmittel (z. Beispiel Pflegebetten, Mobilitätshilfen) grundsätzlich leihweise, sonst maximal 25,00 € je Hilfsmittel
Die Märkische Sozialstation hält weitere Hilfsmittel wie Absauggeräte, Gehhilfen, etc. vor.
Absauggeräte und Gehilfen werden gegen ein Pfandgeld ausgeliehen.