Die Leistungen der Pflegekasse:

Pflegesachleistung: gültig ab 01.Januar 2012
Die Pflege wird von einem professionellen Pflegedienst erbracht.

Pflegestufe 1: bis zu 450,00 €
Pflegestufe 2: bis zu 1100,00 €
Pflegestufe 3: bis zu 1550,00 €
bei Härtefällen bis zu 1.918,00 €

Pflegegeld: gültig ab 01.Januar 2012
Die Pflege wird durch Angehörige sichergestellt.

Pflegestufe 1: bis zu 235,00 €
Pflegestufe 2: bis zu 440,00 €
Pflegestufe 3: bis zu 700,00 €
Bezieher von Pflegegeld sind verpflichtet bei Pflegestufe 1 und 2 mindestens einmal halbjährlich und bei Pflegstufe 3 mindestens einmal vierteljährlich einen Pflegeeinsatz durch eine Pflegekraft einer zugelassenen Pflegeeinrichtung abzurufen.

Kombileistung:
Sollte die Sachleistung nur teilweise in Anspruch genommen werden, besteht daneben Anspruch auf anteiliges Pflegegeld. Dieses richtet sich nach der Höhe der Pflegesachleistung.

Verhinderungspflege:
die Pflegeperson ist wegen Urlaub, Kur, Krankheit verhindert. Die Verhinderungspflege kann auch in einer Krankenwohnung durchgeführt werden.

Pflegehilfsmittel und technische Hilfen:
z. B. Einmalhandschuhe, Pflegebetten, Mobilitätshilfen

Tagespflege und Nachtpflege: teilstätionäre Pflege
Der Anspruch besteht für Einrichtungen der Tages-und Nachpflege.

Kurzzeitpflege :
wenn eine ambulante oder teilstationäre Pflege vorübergehend nicht möglich ist

Vollstationäre Pflege : - Heimunterbringung -

Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson :
Renten- und Unfallversicherung

Pflegekurse für pflegende Angehörige:
Den Angehörigen von Pflegebedürftigen und ehrenamtlichen Interessenten bietet die Märkische Sozialstation Die Teilnahmekosten werden von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.