Pflegesachleistung: gültig ab
01.Januar 2012
Die Pflege wird von einem professionellen
Pflegedienst erbracht.
| Pflegestufe 1: |
bis zu |
450,00 € |
| Pflegestufe 2: |
bis zu |
1100,00 € |
| Pflegestufe 3: |
bis zu |
1550,00 € |
| bei Härtefällen |
bis zu |
1.918,00 € |
Pflegegeld: gültig ab
01.Januar 2012
Die Pflege wird durch Angehörige sichergestellt.
| Pflegestufe 1: |
bis zu |
235,00 € |
| Pflegestufe 2: |
bis zu |
440,00 € |
| Pflegestufe 3: |
bis zu |
700,00 € |
Bezieher von Pflegegeld sind verpflichtet
bei Pflegestufe 1 und 2 mindestens einmal
halbjährlich und bei Pflegstufe 3 mindestens
einmal vierteljährlich einen Pflegeeinsatz
durch eine Pflegekraft einer
zugelassenen
Pflegeeinrichtung abzurufen.
Kombileistung:
Sollte die Sachleistung nur teilweise
in Anspruch genommen werden, besteht
daneben Anspruch auf anteiliges Pflegegeld.
Dieses richtet sich nach der Höhe der
Pflegesachleistung.
Verhinderungspflege:
die Pflegeperson ist wegen Urlaub, Kur, Krankheit verhindert. Die Verhinderungspflege
kann auch in einer Krankenwohnung durchgeführt werden.
Pflegehilfsmittel
und technische Hilfen:
z. B. Einmalhandschuhe, Pflegebetten,
Mobilitätshilfen
Tagespflege
und Nachtpflege: teilstätionäre
Pflege
Der Anspruch besteht für Einrichtungen
der Tages-und Nachpflege.
Kurzzeitpflege :
wenn eine ambulante oder teilstationäre
Pflege vorübergehend nicht möglich ist
Vollstationäre Pflege
: - Heimunterbringung -
Leistungen zur sozialen
Sicherung der Pflegeperson :
Renten- und Unfallversicherung
Pflegekurse
für pflegende Angehörige:
Den Angehörigen von Pflegebedürftigen
und ehrenamtlichen Interessenten bietet
die Märkische Sozialstation
- die Vermittlung von hilfreichen
Kenntnissen zur Pflege
- Erfahrungsaustausch von Pflegepersonen
- Beratung und Vorführung von Hilfsmitteln
an
Die Teilnahmekosten werden von uns direkt
mit der Pflegekasse abgerechnet.