|
Wir beraten Sie gern !
|
Foto: Jeanin Jügler, Saubach
Da sein, wenn Sie uns brauchen.
Kostenträger:
| Informationen rund um die Pflegeversicherung
bieten Ihnen in der Regel alle Kostenträger wie Kranken- und
Pflegekassen und die Leistungserbringer wie ambulante und stationäre
Anbieter. Empfehlenswert ist eine Beratung von Kostenträger und Leistungserbringer. Beratungsgespräch nach § 37 Abs.3 SGB XI : Zugelassene ambulante Pflegedienste sind nach dem Sozialgesetzbuch XI verpflichtet, bei Pflegebedürftigen , die allein Pflegesachleistung beziehen, beratend tätig zu werden. Die Kosten werden von der Pflegekasse übernommen. Die Beratungspflicht umfaßt: |
|
|
*
|
Angaben zu Pflegehilfsmitteln und Funktionsprüfung |
|
*
|
Hinweise auf Pflegekurse, Tagespflege, Verhinderungspflege, etc. |
|
*
|
Pflegeinsatz und Ergebnismitteilung an die Pflegekasse. |