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Tagespflege / Nachtpflege:
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| Teilstationäre Pflege: Tagespflege /
Nachtpflege Es besteht ein zeitlich nicht begrenzter Anspruch auf teilstationäre Pflege bei :
Der höchstmögliche Gesamtbetrag aus den Leistungen der häuslichen Pflege und den Leistungen der Tages- und Nachtpflege wird auf das 1,5-fache des bisherigen Betrages erhöht. Hierzu beraten wir sie gern im konkreten Einzelfall.. max. Kostenerstattung (monatlich, einschließlich der notwendigen Beförderung.) :ab 01.01.2010
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