Tagespflege / Nachtpflege:

Vorraussetzung: Kostenträger: Gesetzesgrundlage:
Teilstationäre Pflege: Tagespflege / Nachtpflege

Es besteht ein zeitlich nicht begrenzter Anspruch auf teilstationäre Pflege bei :
  • kurzfristiger Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit
  • Ermöglichung einer ( Teil- ) Erwerbsfähigkeit für die Pflegeperson
  • beabsichtigter teilweisen Entlastung der Pflegeperson
  • einer Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen für einige Stunden am Tag

Der höchstmögliche Gesamtbetrag aus den Leistungen der häuslichen Pflege und den Leistungen der Tages- und Nachtpflege wird auf das 1,5-fache des bisherigen Betrages erhöht. Hierzu beraten wir sie gern im konkreten Einzelfall..

max. Kostenerstattung (monatlich, einschließlich der notwendigen Beförderung.) :
ab 01.01.2010
Pflegestufe 1: 440,00 €
Pflegestufe 2: 1040,00 €
Pflegestufe 3:
1510,00 €