Urlaubspflege ( Verhinderungspflege ):

Vorraussetzung: Kostenträger: Gesetzesgrundlage:

Anspruchsvoraussetzung ist die Verhinderung der Pflegeperson in der häuslichen Pflege. Die Pflegeperson ist durch Urlaub, Fortbildung, Kur oder anderen Gründen gehindert. Die Pflegekassen übernehmen einen Betrag von max. 1.550,00 € bis zu max.28 Tagen ( Stand 01.01.2012 ).

Die Ersatzpflege kann in der eigenen häuslichen Umgebung oder in einer stationären Einrichtung mit Zulassung in Anspruch genommen werden.

Die Märkische Sozialstation bietet Ihnen die Pflege in der Abwesenheit der Angehörigen in Ihrer eigenen häuslichen Umgebung an.