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Urlaubspflege ( Verhinderungspflege ):
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Anspruchsvoraussetzung ist die Verhinderung der Pflegeperson in der
häuslichen Pflege. Die Pflegeperson ist durch Urlaub, Fortbildung, Kur
oder anderen Gründen gehindert. Die Pflegekassen übernehmen einen Betrag
von max. 1.550,00 € bis zu max.28 Tagen ( Stand 01.01.2012 ). Die Märkische Sozialstation bietet Ihnen die Pflege in der Abwesenheit
der Angehörigen in Ihrer eigenen häuslichen Umgebung an. |