Beratung zur Wohnraumanpassung
Gesetzesgrundlage:


Die Pflegekassen können anteilig finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnraums des Pflegebedürftigen gewähren.
Es handelt sich hierbei um technische Hilfen im Haushalt (z.B. Haltegriffe) und auch um Umbaumaßnahmen (z.B. Einbau eines Treppenlifts, Dusche oder Verbreiterung von Türen).

Die Zuschüsse dürfen den Betrag in Höhe von 2.557,00 € je Maßnahme nicht übersteigen.

Ein angemessener Eigenanteil ist vom Versicherten zu entrichten.
Das Geld wird von der Pflegekasse pro Maßnahme gewährt.

Die Märkische Sozialstation informiert über mögliche Umbaumaßnahmen und über die Kostenaufteilung.

Weitere Infos zum Thema Wohnen im Alter unter http://www.wohnen-im-alter-nrw.de/content